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Häufig gestellte Fragen (FAQS)
Zu den Themen Immobilien, Mietverhältnisse und rechtliche Angelegenheiten
Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns in unserer täglichen Praxis besonders häufig gestellt werden. Dieser Bereich soll Ihnen einen Überblick verschaffen und Ihnen dabei helfen sich rechtlich abzusichern. Profitieren Sie von den Erfahrungen vieler Eigentümer und Vermieter - profitieren Sie von den Erfahrungen unserer Juristen.
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Anhebung der Kaltmiete bei bestehenden Mietverträgen – ein Leitfaden
Die Anhebung der Kaltmiete bei bestehenden Mietverträgen über Wohnraum richtet sich nach klaren gesetzlichen Vorgaben. Hierbei kommen verschiedene Erhöhungsarten zum Tragen, darunter die Anhebung auf die ortsübliche Vergleichsmiete, die Erhöhung durch eine energetische Modernisierung sowie vertraglich vereinbarte Erhöhungen durch Staffel- oder Indexmieten. Im Folgenden wird die Anhebung nach der ortsüblichen Vergleichsmiete genauer betrachtet.
I. Die ortsübliche Vergleichsmiete
Die ortsübliche Vergleichsmiete beschreibt die Miete, die für Wohnungen ähnlicher Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage unter vergleichbaren Bedingungen vereinbart wird. Sie bietet die Grundlage für eine Mieterhöhung bei bestehenden Mietverträgen, sofern die derzeitige Miete unterhalb der Vergleichsmiete liegt.
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
- Mietspiegel: In vielen Gemeinden wird ein (qualifizierter) Mietspiegel veröffentlicht. Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und bietet eine belastbare Grundlage für die Mieterhöhung. Häufig sind diese Mietspiegel auf den Internetseiten der Gemeinden verfügbar.
- Vergleichsobjekte: Veröffentlicht eine Gemeinde keinen Mietspiegel, kann die ortsübliche Vergleichsmiete durch herangezogene Vergleichsobjekte bestimmt werden. Es müssen mindestens drei vergleichbare Wohnungen benannt werden, für die entsprechende Mietpreise bestehen.
- Sachverständigengutachten: Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Diese Methode ist mit Kosten verbunden, bietet aber eine fundierte Grundlage für das gerichtliche Verfahren, wenn der Mieter der Erhöhung nicht zustimmt.
II. Voraussetzungen der Mieterhöhung nach der ortsüblichen Vergleichsmiete
Damit der Vermieter eine Mieterhöhung erfolgreich durchsetzen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vergleichsmiete liegt über der aktuellen Miete: Nur wenn die ortsübliche Vergleichsmiete höher ist als die vereinbarte Miete, besteht ein Spielraum für eine Mieterhöhung.
- Kappungsgrenze beachten: Innerhalb von 36 Monaten darf die Miete um höchstens 20 % erhöht werden (in bestimmten Gebieten mit angespannter Wohnraumsituation nur um höchstens 15 %).
- Mieterhöhungsverlangen in Textform: Das Mieterhöhungsverlangen muss schriftlich und in einer formal korrekten Form erfolgen. Es muss den Anstieg der Miete genau begründen (z. B. durch Verweis auf den Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten).
III. Fristen und Abläufe der Mieterhöhung
- Mitteilung des Mieterhöhungsverlangens: Das Verlangen muss dem Mieter schriftlich zugehen. Die formalen Anforderungen sind hoch, und ein fehlerhaftes Schreiben führt zur Unwirksamkeit der Erhöhung.
- Zustimmungsfrist des Mieters: Der Mieter hat bis zum Ende des 2. Monats nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens Zeit, dieser Erhöhung zuzustimmen.
- Zahlung der erhöhten Miete: Stimmt der Mieter der Mieterhöhung zu, ist die erhöhte Miete ab Beginn des 3. Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens zu zahlen.
IV. Rechtliche Möglichkeiten bei Ablehnung der Mieterhöhung
- Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung: Stimmt der Mieter der Mieterhöhung nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Zustimmungsfrist Klage beim zuständigen Amtsgericht erheben.
- Fristversäumnis des Vermieters: Lässt der Vermieter die 3-monatige Frist für die Klage verstreichen, verfällt das Mieterhöhungsverlangen. Der Vermieter muss das gesamte Verfahren erneut einleiten.
V. Alternative Möglichkeiten zur Mieterhöhung
Neben der Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete gibt es weitere Möglichkeiten, die im Mietvertrag bereits vereinbart werden können:
- Staffelmiete: Der Mietvertrag enthält eine Regelung, nach der die Miete in bestimmten Zeitabständen automatisch um einen festgelegten Betrag erhöht wird.
- Indexmiete: Die Miete wird an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes gekoppelt. Dies bietet den Vorteil, dass Mieter und Vermieter keine gesonderten Mieterhöhungsverlangen verfassen müssen.
- Erhöhung nach energetischer Modernisierung: Führt der Vermieter eine energetische Modernisierung der Immobilie durch, darf er die Miete um bis zu 8 % der aufgewendeten Kosten pro Jahr erhöhen. Voraussetzung ist, dass die Modernisierungsmaßnahme tatsächlich zur Energieeinsparung führt.
VI. Fazit
Die Anhebung der Kaltmiete richtet sich bei bestehenden Mietverträgen vorrangig nach der ortsüblichen Vergleichsmiete. Für Vermieter bietet diese Form der Mieterhöhung eine flexible Möglichkeit, die Miete an die Marktentwicklung anzupassen. Alternativen wie die Staffel- oder Indexmiete sowie die Erhöhung nach energetischer Modernisierung stehen ebenfalls zur Verfügung.
Vermieterschutzverein Deutschland e.V.
Das Rauchen in der Mietwohnung ist ein kontrovers diskutiertes Thema im Mietrecht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu in mehreren Urteilen Stellung bezogen und die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern präzisiert. Wesentliche Aspekte betreffen den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, die Verpflichtung zur Rückgabe der Wohnung sowie die Haftung für mögliche Schäden durch Raucherablagerungen.
1. Das Rauchen als vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache
Nach Auffassung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) gehört das Rauchen in der Mietwohnung grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. In Abwesenheit einer wirksamen Klausel im Mietvertrag, die das Rauchen untersagt oder einschränkt, handelt der Mieter nicht vertragswidrig, wenn er in der Wohnung raucht. Dies umfasst auch die damit einhergehenden Ablagerungen von Nikotin und Teer an Wänden, Decken, Möbeln und Fenstern.
Der BGH betont, dass ein pauschales Rauchverbot in Standard-Mietverträgen in der Regel unwirksam ist, da es eine unzumutbare Einschränkung der persönlichen Lebensführung des Mieters darstellen würde. Dem Mieter steht es daher grundsätzlich frei, innerhalb der gemieteten Räume zu rauchen, solange dies nicht zu übermäßigen Belastungen des Mietobjekts führt.
2. Besenreine Rückgabe und die Grenzen der Reinigungspflichten
Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung „besenrein“ zurückzugeben. Nach der Rechtsprechung des BGH umfasst diese Pflicht jedoch nur die Beseitigung grober Verschmutzungen, nicht jedoch von Nikotinablagerungen an Fenstern, Wänden oder Decken. Das bedeutet, dass der Mieter nicht verpflichtet ist, Nikotinrückstände zu entfernen, es sei denn, es existiert eine wirksame, individuelle Vereinbarung im Mietvertrag.
Es wird regelmäßig argumentiert, dass normale Gebrauchsspuren (wie Verfärbungen der Wände durch Rauchen) als Teil des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache anzusehen sind. Daher haftet der Mieter nicht für die Kosten der Renovierung, es sei denn, die Verschmutzung geht über das übliche Maß hinaus. Eine wirksame Renovierungsklausel im Mietvertrag kann den Mieter aber verpflichten, die Wände bei Auszug neu zu streichen.
3. Wann ist der vertragsgemäße Gebrauch überschritten?
Das Rauchen in der Mietwohnung kann jedoch unter bestimmten Umständen die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs überschreiten. Dies ist der Fall, wenn durch exzessives Rauchen die Bausubstanz der Wohnung nachhaltig geschädigt wird. Eine solche Schädigung liegt insbesondere dann vor, wenn Teer- und Nikotinrückstände so stark in Putz oder Tapeten eindringen, dass ein einfacher Anstrich nicht mehr ausreicht und der Putz erneuert werden muss. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, den Mieter auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.
Ein bekannter Fall (NZM 2015, 520) zeigt, dass in Extremfällen – insbesondere nach langer Mietdauer – eine erhebliche Belastung der Raumluft auftreten kann. Dies kann dazu führen, dass nicht nur eine Renovierung, sondern eine grundlegende Sanierung erforderlich wird. Nach der neuesten Rechtsprechung können Vermieter daher in solchen Situationen Schadensersatz verlangen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Kosten für das Entfernen von Tapeten, das Abtragen des Putzes sowie das Neuverputzen der Wände unter Umständen dem Mieter auferlegt werden können.
4. Rechte der Mitmieter: Unterlassungsansprüche bei Beeinträchtigungen
Ein weiterer Aspekt betrifft die Rechte der Mitmieter. Grundsätzlich dürfen Mieter in ihrer eigenen Wohnung rauchen. Wenn der Rauch jedoch über Fenster, Türspalten oder Lüftungsschächte in benachbarte Wohnungen eindringt und die Mitmieter stört, kann dies Unterlassungsansprüche der Nachbarn auslösen. Dies gilt besonders bei starkem Zigarettenrauch, der in angrenzenden Wohnungen zu Geruchsbelästigungen führt.
Die Gerichte legen dabei einen strengen Maßstab an. Eine unerhebliche Geruchsbelästigung ist hinzunehmen, während eine erhebliche Belastung zu einer Einschränkung der Nutzung der Nachbarwohnung führen kann. Das Amtsgericht Düsseldorf entschied in einem Fall, dass ein Mieter verpflichtet werden kann, das Rauchen an einem bestimmten Fenster einzustellen, wenn der Rauch regelmäßig in die Nachbarwohnung zieht.
5. Fazit: Rechte, Pflichten und Handlungsempfehlungen
Das Rauchen in der Mietwohnung ist grundsätzlich erlaubt, solange keine ausdrückliche vertragliche Regelung es einschränkt. Mieter sind auch nicht verpflichtet, die durch das Rauchen entstandenen Verfärbungen an Wänden, Decken oder Fenstern zu beseitigen, es sei denn, eine wirksame Renovierungsklausel verpflichtet sie dazu. Lediglich grobe Verschmutzungen, die über das normale Maß hinausgehen, müssen im Rahmen der „besenreinen“ Rückgabe beseitigt werden.
Eine Grenze ist jedoch erreicht, wenn durch exzessives Rauchen die Bausubstanz der Wohnung geschädigt wird. In diesen Fällen kann der Vermieter Schadensersatz fordern. Vermieter können zudem Unterlassungsansprüche geltend machen, wenn der Rauch von einer Mietwohnung in andere Wohnungen dringt und die Mitmieter unzumutbar belästigt.
Handlungsempfehlung für Mieter:
- Überprüfen Sie den Mietvertrag auf wirksame Regelungen zum Rauchen.
- Vermeiden Sie starkes Rauchen in der Nähe von Lüftungsöffnungen oder offenen Fenstern.
Handlungsempfehlung für Vermieter:
- Nutzen Sie individuell vereinbarte Klauseln im Mietvertrag, um das Rauchen in der Wohnung einzuschränken.
- Dokumentieren Sie erhebliche Rauchschäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen.
- Ziehen Sie im Streitfall rechtlichen Rat hinzu, um Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen durchzusetzen.
Vermieterschutzverein Deutschland e.V.
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Mit dem Beitritt erhalten alle neuen Mitglieder sofortigen Zugang zu Beratungsleistungen und allen weiteren Mitgliedervorteilen – unabhängig davon, ob die rechtliche Fragestellung bereits vor der Mitgliedschaft aufgetreten ist. Somit können wir auch Grundeigentümer und Vermieter unterstützen, die bei Entstehen der Angelegenheit noch nicht dem Verein angehörten.
Aufklärungsschreiben zur Vorsicht bei der unkritischen Nutzung von Künstlicher Intelligenz (AI) in der Rechtsberatung – Wichtige Hinweise für Vermieter
Unterschiedliche Auskünfte aus Internetrecherchen führen nach unseren Beratungserfahrungen nicht selten eher zu Verunsicherung. Das Mietrecht ist ein äußerst komplexer Rechtsbereich, der sich nicht nur durch Bundesgesetze wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), sondern auch durch regionale Besonderheiten, prozessrechtliche Vorgaben und steuerrechtliche Regelungen auszeichnet. Daher ist es ratsam, sich bei Fragen zur Gestaltung von Mietverträgen oder Mieterhöhungen auf fundierte rechtliche Beratung zu stützen, um Missverständnisse und potenzielle Fehler zu vermeiden. In diesem Schreiben möchten wir Sie auf die wichtigsten Risiken aufmerksam machen, um Sie vor möglichen Fehlentscheidungen, Haftungsproblemen und unerwarteten Konsequenzen zu schützen.
1. Fehlende Rechtssicherheit – AI ersetzt keinen qualifizierten Anwalt
Viele AI-Systeme analysieren Gesetze, Gerichtsurteile und Vertragsklauseln. Dies mag im ersten Moment hilfreich erscheinen, doch das Mietrecht ist nicht statisch. Neue Urteile, Gesetzesänderungen und regionale Unterschiede sind wesentliche Faktoren, die AI-gestützte Systeme regelmäßig nicht berücksichtigen.
Die meisten AI-Modelle basieren auf historischen Daten, die veraltet sein können. Besonders bei Eigenbedarfskündigungen, Betriebskostenabrechnungen und Mieterhöhungen sind jedoch aktuelle Rechtsentwicklungen entscheidend. Ein menschlicher Berater kann die individuelle Situation berücksichtigen und taktische Empfehlungen aussprechen, etwa ob ein Vergleich sinnvoll wäre. AI ist dazu nicht in der Lage, da sie keine "weichen Faktoren" (wie soziale Härtefälle) erkennen oder berücksichtigen kann.
Risiko: Entscheidungen auf Grundlage einer veralteten oder unvollständigen Rechtsanalyse können zu fehlerhaften Maßnahmen führen. Wird beispielsweise eine Kündigung auf Grundlage falscher AI-Empfehlungen ausgesprochen, können Mieter erfolgreich dagegen vorgehen – mit finanziellen und zeitlichen Konsequenzen für den Vermieter.
2. Unklare Haftung bei Fehlentscheidungen – Wer trägt den Schaden?
Im Gegensatz zu Rechtsanwälten und Verbänden, die über eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert sind, haben Sie bei einer falschen Empfehlung durch eine AI keinen Anspruch auf Schadensersatz. Wer haftet, wenn die AI Ihnen zu einer unrechtmäßigen Kündigung rät oder die Betriebskostenabrechnung fehlerhaft erstellt?
- Verantwortung des Entwicklers der AI: Entwickler haften nur in seltenen Fällen, da sie in der Regel ausschließen, für die Genauigkeit der Empfehlungen verantwortlich zu sein.
- Verantwortung des Plattformanbieters: Auch Anbieter von AI-Plattformen schließen in ihren AGB die Haftung oft aus.
- Verantwortung des Vermieters: Am Ende haften Sie selbst. Denn wenn ein Mieter klagt und Recht bekommt, sind Sie als Vermieter der "Verantwortliche".
Praxisbeispiel: Ein Vermieter verwendet eine AI-Software zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung. Die Software wendet jedoch den falschen Umlageschlüssel an, da dieser nicht auf die spezielle Regelung im Mietvertrag angepasst wurde. Der Mieter ficht die Abrechnung an, und der Vermieter muss eine neue, kostenpflichtige Abrechnung erstellen und gegebenenfalls Anwaltskosten tragen. Erfolgt die Abrechnung zu spät, verliert der Vermieter seinen Anspruch auf Kostenerstattung des jeweiligen Abrechnungsjahres.
3. Keine Berücksichtigung individueller Besonderheiten – Jeder Fall ist einzigartig
Das Mietrecht kennt viele Ausnahmen und Abwägungsentscheidungen. Eine Eigenbedarfskündigung, die aus rein rechtlicher Sicht gerechtfertigt sein mag, kann dennoch unwirksam sein, wenn sie für den Mieter eine unzumutbare soziale Härte darstellt.
Künstliche Intelligenz erkennt solche sozialen Besonderheiten nicht automatisch, sondern agiert rein formal nach "Schema F". Die individuelle Wohnsituation der Mieter, etwa das Alter, die Gesundheit oder schulpflichtige Kinder, bleiben bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Kündigung häufig unberücksichtigt. Ein erfahrener Jurist hingegen wird genau diese weichen Faktoren einbeziehen und taktische Lösungen anbieten.
Risiko: Ein fehlgeschlagener Kündigungsversuch bedeutet, dass der Mieter weiterhin in der Wohnung bleibt, und der Vermieter verliert wertvolle Zeit. Das Risiko, einen rechtlich zweifelhaften Prozess zu führen, ist sehr viel höher, wenn keine individuelle Beratung stattfindet.
4. Datenschutzrisiken – Wer sieht Ihre Daten?
Ein weiterer Aspekt betrifft den Schutz Ihrer sensiblen Daten. Vermieter, die AI-Systeme nutzen, müssen bedenken, dass alle Informationen, die in die Plattform eingegeben werden, dort gespeichert und möglicherweise weiterverarbeitet werden. Verträge, persönliche Daten der Mieter und vertrauliche Informationen zu finanziellen Angelegenheiten werden häufig auf Servern gespeichert, auf die Dritte möglicherweise Zugriff haben.
Prüfen Sie also sehr genau, wo Ihre Daten gespeichert werden! Befinden sich die Server in der EU oder in einem Drittland? Welche Datenschutzrichtlinien gelten? Eine unvorsichtige Nutzung von AI-Systemen kann zur unbewussten Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) führen – mit potenziellen Bußgeldern.
5. Fehlender wirtschaftlicher Schutz – AI bietet keine Übernahme von Kosten
Ein oft übersehener Vorteil einer Mitgliedschaft in einem der zahlreichen Verbände oder der Beauftragung eines Rechtsanwalts besteht in der finanziellen Absicherung im Falle von Rechtsstreitigkeiten oder Forderungsbeitreibungen.
AI-Systeme übernehmen keine Prozesskosten, keine Gerichtskosten und keine Inkassokosten. Sie bieten lediglich rechtliche Informationen, während Sie als Vermieter bei einem Rechtsstreit auf den gesamten Kosten sitzen bleiben.
Vermieterschutzvereine oder anwaltliche Vertretungen hingegen bieten Ihnen die Möglichkeit, bestimmte Kosten zu vermeiden oder abzufedern:
- Übernahme der Anwaltskosten bei Klagen gegen Mieter – Wenn der Mieter Widerspruch gegen eine Kündigung einlegt, übernehmen manche Vermieterschutzvereine zum Teil die Kosten für die gerichtliche Auseinandersetzung.
- Übernahme der Kosten bei Forderungsbeitreibungen – Bleiben Mieter mit Mietzahlungen im Rückstand, werden Inkassokosten, Mahngebühren und sogar Rechtsanwaltskosten im gerichtlichen Mahnverfahren getragen.
- Reduktion des finanziellen Risikos bei Prozessverlust – Verliert der Vermieter einen Prozess, bleiben die Gerichtskosten an ihm hängen. Eine anwaltliche Vertretung bietet Ihnen eine bessere Einschätzung der Erfolgsaussichten, sodass derartige Risiken reduziert werden.
AI-gestützte Beratungssysteme bieten keinerlei wirtschaftlichen Schutz. Selbst wenn Sie aufgrund einer falschen Empfehlung handeln, haften Sie allein. Es gibt keine Möglichkeit, Kosten zurückzufordern, und die Plattformen übernehmen keine Verantwortung.
Fazit: Nutzen Sie Künstliche Intelligenz mit Vorsicht
Künstliche Intelligenz kann bei richtiger Fragestellung als Ergänzung zur herkömmlichen Rechtsberatung nützlich sein, beispielsweise als Unterstützung bei der ersten Einschätzung einer Kündigung oder der Erstellung einer Betriebskostenabrechnung. Doch sie sollte niemals die Rolle eines qualifizierten Juristen oder Vermieterschutzvereins einnehmen.
Die Risiken sind erheblich:
- Fehlende Rechtssicherheit – Gesetze ändern sich, und Einzelfälle sind oft komplexer als von einer AI erkannt.
- Unklare Haftung – Niemand haftet für die Fehler der AI, und Sie als Vermieter tragen das finanzielle Risiko.
- Kein wirtschaftlicher Schutz – Keine Übernahme der Anwalts-, Inkasso- oder Prozesskosten.
- Fehlende Menschlichkeit – AI erkennt soziale Härtefälle oder taktische Spielräume nicht.
- Datenschutzrisiken – Ihre Daten sind oft auf fremden Servern gespeichert und nicht immer geschützt.
Unsere Empfehlung an Sie
- Verwenden Sie AI nur als unterstützendes Instrument, aber niemals als alleinige Rechtsquelle.
- Konsultieren Sie im Zweifel einen Vermieterschutzverein oder Rechtsanwalt, insbesondere bei heiklen Fragen wie Kündigungen, Mieterhöhungen oder Forderungsbeitreibungen.
- Vertrauen Sie auf persönliche Beratung – Ein menschlicher Berater erkennt die Details Ihres Falles, die eine AI niemals erfassen kann.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Nutzung moderner Technologien im Bereich der Vermietung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Vermieterschutzverein Deutschland e.V.
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Vermieterschutzverein Deutschland e.V.
1. Was bringt mir eine langfristige Mitgliedschaft im Verein?
Eine langfristige Mitgliedschaft bietet Ihnen nicht nur kontinuierlichen Zugang zu professioneller Beratung, sondern ermöglicht auch den Aufbau von Anwartschaften auf die Übernahme von Anwaltskosten in gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten. Das bedeutet, dass der Verein – unter bestimmten Voraussetzungen – die Kosten für anwaltliche Unterstützung im Rechtsstreit übernimmt. Dies schafft zusätzliche finanzielle Sicherheit und reduziert das persönliche Kostenrisiko.
2. Wie funktioniert die Übernahme der Anwaltskosten?
Die Übernahme der Anwaltskosten erfolgt nach einem klaren und transparenten Prinzip. Um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Längerfristige Mitgliedschaft: Eine gewisse Mindestdauer der Mitgliedschaft ist erforderlich, damit die Anwartschaft auf Anwaltskostenübernahme entsteht.
- Beauftragung eines Vertragsanwalts: Die Beauftragung muss über einen der mit dem Verein kooperierenden Vertragsanwälte erfolgen, um eine professionelle und abgestimmte Bearbeitung des Falls sicherzustellen.
- Erfolgsaussicht: Der Verein prüft, ob der Fall ausreichende Erfolgsaussichten hat. Dies dient der Vermeidung unnötiger Prozesse und schützt die Interessen aller Mitglieder.
3. Welche Vorteile habe ich, wenn ich von Anfang an Mitglied bleibe?
Je länger Sie Mitglied sind, desto stärker profitieren Sie von den Leistungen des Vereins. Eine langfristige Mitgliedschaft bietet Ihnen folgende Vorteile:
- Aufbau von Anwartschaften: Mit der Zeit wächst Ihr Anspruch auf die Übernahme von Anwaltskosten.
- Zugriff auf qualifizierte Rechtsberatung: Von der ersten Minute an können Sie auf die Beratung und Unterstützung des Vereins zählen.
- Planungssicherheit: Mit einer langfristigen Mitgliedschaft sichern Sie sich finanzielle und rechtliche Unterstützung für künftige Konflikte, die sich als Vermieter oft unvorhergesehen ergeben.
4. Wie stärkt eine starke Mitgliedergemeinschaft die Position der Vermieter?
Je mehr Vermieter sich zusammenschließen, desto größer wird der Einfluss des Vereins. Eine starke Mitgliedergemeinschaft bietet zahlreiche Vorteile:
- Größere Verhandlungsmacht: Der Verein kann bei Verhandlungen mit Behörden, Politik und relevanten Partnern die Interessen der Vermieter wirksamer vertreten.
- Erweiterung der Leistungen: Mit einer wachsenden Mitgliederzahl können zusätzliche Services und Leistungen angeboten werden, die den Bedürfnissen der Vermieter entsprechen.
- Bessere Durchsetzung von Vermieterrechten: Der Verein kann sich durch die größere Anzahl an Mitgliedern in politischen und rechtlichen Belangen besser positionieren und gezielt Einfluss nehmen.
5. Was passiert, wenn ich kurzfristig kündige?
Eine kurzfristige Kündigung führt dazu, dass Sie wichtige Vorteile der Mitgliedschaft verlieren, darunter den Zugriff auf den Anwartschaftsbonus zur Übernahme von Anwaltskosten. Da sich diese Leistung über die Dauer der Mitgliedschaft aufbaut, lohnt sich eine langfristige Bindung. Kurzfristige Kündigungen verhindern den Aufbau dieser Anwartschaften und könnten dazu führen, dass Sie auf mögliche Prozesskosten später selbst sitzen bleiben.
6. Warum ist die Nutzung von Vertragsanwälten erforderlich?
Die Nutzung von Vertragsanwälten stellt sicher, dass die Interessen der Mitglieder optimal vertreten werden. Vertragsanwälte sind mit den Abläufen des Vereins vertraut, was zu einer effizienteren Bearbeitung der Fälle führt. Dies reduziert Verzögerungen und ermöglicht eine bessere Beurteilung der Erfolgsaussichten. So profitieren alle Mitglieder von einem geregelten und nachvollziehbaren System.
7. Kann ich meine Mitgliedschaft aktiv zur Stärkung der Vermieterrechte beitragen?
Ja, absolut. Jede Mitgliedschaft zählt! Je größer die Gemeinschaft der Vermieter wird, desto größer ist auch der Einfluss des Vereins in der öffentlichen Wahrnehmung und in politischen Entscheidungsprozessen. Sie leisten durch Ihre Mitgliedschaft einen Beitrag zur Stärkung der Rechte von Vermietern in Deutschland.
Gemeinsam lassen sich mehr Rechte durchsetzen, zusätzliche Leistungen anbieten und wirtschaftliche Vorteile erzielen. Der Verein kann mit einer starken Mitgliederbasis mehr Themen auf die Agenda bringen und die Interessen der Vermieter in der Öffentlichkeit, gegenüber Behörden und vor Gericht schlagkräftiger vertreten.
8. Was unterscheidet diese Mitgliedschaft von einer Rechtsschutzversicherung?
Eine Mitgliedschaft im Verein bietet mehr als nur eine reine Kostenübernahme. Im Gegensatz zur klassischen Rechtsschutzversicherung bietet der Verein:
- Individuelle Beratung: Vor der gerichtlichen Auseinandersetzung steht die Beratung durch Experten.
- Prüfung der Erfolgsaussichten: Der Verein prüft die Erfolgsaussicht, bevor ein Prozess begonnen wird, was unnötige Kosten spart.
- Gemeinschaftliches Engagement: Anders als bei Versicherungen profitieren alle Mitglieder von der wachsenden Stärke der Gemeinschaft. Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel nur die Prozesskosten, während der Verein präventiv unterstützt und gezielt Interessen der Vermieter vertritt.
9. Welche weiteren Vorteile bietet die nachhaltige Mitgliedschaft?
Neben der Übernahme von Anwaltskosten und der Vertretung der Interessen von Vermietern bietet der Verein weitere Vorteile, darunter:
- Schnelle und kompetente Beratung: Ob es um Eigenbedarfskündigungen, Betriebskostenabrechnungen oder Mietmängel geht – der Verein steht beratend zur Seite.
- Dokumentvorlagen und Formulierungshilfen: Mitglieder erhalten Vorlagen für Anschreiben, Kündigungen oder Mieterhöhungen, die rechtlich geprüft sind.
- Individuelle Lösungen bei besonderen Anliegen: Komplexe Fälle werden durch erfahrene Experten des Vereins individuell bewertet.
10. Welche Leistungen werden mit zunehmender Mitgliederzahl ausgebaut?
Je mehr Mitglieder den Verein unterstützen, desto mehr Leistungen können für die gesamte Gemeinschaft angeboten werden. Dies könnte die Einführung zusätzlicher Serviceleistungen wie:
- Erweiterte Unterstützung bei Mietstreitigkeiten: Mehr personelle Ressourcen ermöglichen eine schnellere Bearbeitung von Anfragen.
- Zugang zu weiteren Dokumenten und Vorlagen: Neue Vorlagen für rechtssichere Schreiben und Formulare werden entwickelt.
- Verstärkung der politischen Einflussnahme: Mit mehr Mitgliedern kann der Verein in politischen Diskussionen und Gesetzgebungsverfahren eine stärkere Stimme einnehmen.
11. Fazit – Warum lohnt sich eine nachhaltige Mitgliedschaft?
Eine nachhaltige Mitgliedschaft im Verein bietet viele Vorteile, die über eine klassische Rechtsberatung hinausgehen. Neben der Absicherung durch die Übernahme von Anwaltskosten stärkt die Mitgliedschaft die gesamte Vermietergemeinschaft. Jeder Einzelne profitiert von den kollektiven Ressourcen, der wachsenden Verhandlungsmacht und dem Einfluss des Vereins auf rechtliche und politische Entscheidungen.
Langfristig bedeutet das:
- Mehr Sicherheit bei unerwarteten rechtlichen Konflikten.
- Geringeres Kostenrisiko dank der Möglichkeit der Kostenübernahme für anwaltliche Unterstützung.
- Stärkere Position der Vermieter in Deutschland, da jeder neue Vermieter die Gemeinschaft stärkt.
Eine nachhaltige Mitgliedschaft ist also mehr als nur eine Absicherung – sie ist ein Beitrag zur Stärkung der gesamten Vermietergemeinschaft. Wer mitmacht, sichert sich nicht nur rechtlich ab, sondern gestaltet die Zukunft der Vermieterschaft aktiv mit.
Vermieterschutzverein Deutschland e.V.
Wie kann ich eine Bonitätsauskunft anfordern?
Senden Sie eine E-Mail an info@vermieterschutzverein-deutschland.de mit Ihrem Anliegen. Sie erhalten auf Ihre Anfrage ein Formular, per E-Mail als Pdf.-Datei, welches dem Mietinteressent zum sorgfältigen leserlichen Ausfüllen vorgelegt wird.
Was mache ich mit dem Formular?
Das Formular sollte:
- vollständig ausgefüllt,
- gut leserlich, und
- vom Mietinteressenten unterschrieben sein.
Zusätzlich ist es wichtig, dass Sie den Nachweis eines berechtigten Anlasses gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erbringen. Dieser Anlass kann beispielsweise die Vermietung eines Objekts an den Mietinteressenten sein (im Formular an der dafür vorgesehenen Stelle vermerken).
Senden Sie das ausgefüllte Formular im PDF-Format per E-Mail zurück.
Wie schnell wird die Auskunft bearbeitet?
Nach Eingang des korrekt ausgefüllten Formulars wird Ihre Anfrage in der Regel innerhalb von 24 Stunden (Werktag) bearbeitet.
Welche Informationen enthält die Bonitätsauskunft?
Die Bonitätsauskunft gibt Ihnen Einblick in die finanzielle Zuverlässigkeit des Mietinteressenten und hilft, das Risiko eines möglichen Zahlungsausfalls einzuschätzen. Sie erhalten Ausdruck im Stiele eines "Ampelmodells".
Wie kann ich bei Rückfragen Kontakt aufnehmen?
Für Rückfragen senden Sie bitte eine E-Mail an info@vermieterschutzverein-deutschland.de.
Die Information über die Bonität des potentiellen Mieters soll helfen Mietausfall zu reduzieren. Wir freuen uns Sie zu unterstützen.
Vermieterschutzverein Deutschland e.V.
Anhebung der Kaltmiete bei bestehenden Mietverträgen – ein Leitfaden
Die Anhebung der Kaltmiete bei bestehenden Mietverträgen über Wohnraum richtet sich nach klaren gesetzlichen Vorgaben. Hierbei kommen verschiedene Erhöhungsarten zum Tragen, darunter die Anhebung auf die ortsübliche Vergleichsmiete, die Erhöhung durch eine energetische Modernisierung sowie vertraglich vereinbarte Erhöhungen durch Staffel- oder Indexmieten. Im Folgenden wird die Anhebung nach der ortsüblichen Vergleichsmiete genauer betrachtet.
I. Die ortsübliche Vergleichsmiete
Die ortsübliche Vergleichsmiete beschreibt die Miete, die für Wohnungen ähnlicher Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage unter vergleichbaren Bedingungen vereinbart wird. Sie bietet die Grundlage für eine Mieterhöhung bei bestehenden Mietverträgen, sofern die derzeitige Miete unterhalb der Vergleichsmiete liegt.
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
- Mietspiegel: In vielen Gemeinden wird ein (qualifizierter) Mietspiegel veröffentlicht. Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und bietet eine belastbare Grundlage für die Mieterhöhung. Häufig sind diese Mietspiegel auf den Internetseiten der Gemeinden verfügbar.
- Vergleichsobjekte: Veröffentlicht eine Gemeinde keinen Mietspiegel, kann die ortsübliche Vergleichsmiete durch herangezogene Vergleichsobjekte bestimmt werden. Es müssen mindestens drei vergleichbare Wohnungen benannt werden, für die entsprechende Mietpreise bestehen.
- Sachverständigengutachten: Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Diese Methode ist mit Kosten verbunden, bietet aber eine fundierte Grundlage für das gerichtliche Verfahren, wenn der Mieter der Erhöhung nicht zustimmt.
II. Voraussetzungen der Mieterhöhung nach der ortsüblichen Vergleichsmiete
Damit der Vermieter eine Mieterhöhung erfolgreich durchsetzen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vergleichsmiete liegt über der aktuellen Miete: Nur wenn die ortsübliche Vergleichsmiete höher ist als die vereinbarte Miete, besteht ein Spielraum für eine Mieterhöhung.
- Kappungsgrenze beachten: Innerhalb von 36 Monaten darf die Miete um höchstens 20 % erhöht werden (in bestimmten Gebieten mit angespannter Wohnraumsituation nur um höchstens 15 %).
- Mieterhöhungsverlangen in Textform: Das Mieterhöhungsverlangen muss schriftlich und in einer formal korrekten Form erfolgen. Es muss den Anstieg der Miete genau begründen (z. B. durch Verweis auf den Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten).
III. Fristen und Abläufe der Mieterhöhung
- Mitteilung des Mieterhöhungsverlangens: Das Verlangen muss dem Mieter schriftlich zugehen. Die formalen Anforderungen sind hoch, und ein fehlerhaftes Schreiben führt zur Unwirksamkeit der Erhöhung.
- Zustimmungsfrist des Mieters: Der Mieter hat bis zum Ende des 2. Monats nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens Zeit, dieser Erhöhung zuzustimmen.
- Zahlung der erhöhten Miete: Stimmt der Mieter der Mieterhöhung zu, ist die erhöhte Miete ab Beginn des 3. Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens zu zahlen.
IV. Rechtliche Möglichkeiten bei Ablehnung der Mieterhöhung
- Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung: Stimmt der Mieter der Mieterhöhung nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Zustimmungsfrist Klage beim zuständigen Amtsgericht erheben.
- Fristversäumnis des Vermieters: Lässt der Vermieter die 3-monatige Frist für die Klage verstreichen, verfällt das Mieterhöhungsverlangen. Der Vermieter muss das gesamte Verfahren erneut einleiten.
V. Alternative Möglichkeiten zur Mieterhöhung
Neben der Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete gibt es weitere Möglichkeiten, die im Mietvertrag bereits vereinbart werden können:
- Staffelmiete: Der Mietvertrag enthält eine Regelung, nach der die Miete in bestimmten Zeitabständen automatisch um einen festgelegten Betrag erhöht wird.
- Indexmiete: Die Miete wird an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes gekoppelt. Dies bietet den Vorteil, dass Mieter und Vermieter keine gesonderten Mieterhöhungsverlangen verfassen müssen.
- Erhöhung nach energetischer Modernisierung: Führt der Vermieter eine energetische Modernisierung der Immobilie durch, darf er die Miete um bis zu 8 % der aufgewendeten Kosten pro Jahr erhöhen. Voraussetzung ist, dass die Modernisierungsmaßnahme tatsächlich zur Energieeinsparung führt.
VI. Fazit
Die Anhebung der Kaltmiete richtet sich bei bestehenden Mietverträgen vorrangig nach der ortsüblichen Vergleichsmiete. Für Vermieter bietet diese Form der Mieterhöhung eine flexible Möglichkeit, die Miete an die Marktentwicklung anzupassen. Alternativen wie die Staffel- oder Indexmiete sowie die Erhöhung nach energetischer Modernisierung stehen ebenfalls zur Verfügung.
Vermieterschutzverein Deutschland e.V.
Das Rauchen in der Mietwohnung ist ein kontrovers diskutiertes Thema im Mietrecht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu in mehreren Urteilen Stellung bezogen und die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern präzisiert. Wesentliche Aspekte betreffen den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, die Verpflichtung zur Rückgabe der Wohnung sowie die Haftung für mögliche Schäden durch Raucherablagerungen.
1. Das Rauchen als vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache
Nach Auffassung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) gehört das Rauchen in der Mietwohnung grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. In Abwesenheit einer wirksamen Klausel im Mietvertrag, die das Rauchen untersagt oder einschränkt, handelt der Mieter nicht vertragswidrig, wenn er in der Wohnung raucht. Dies umfasst auch die damit einhergehenden Ablagerungen von Nikotin und Teer an Wänden, Decken, Möbeln und Fenstern.
Der BGH betont, dass ein pauschales Rauchverbot in Standard-Mietverträgen in der Regel unwirksam ist, da es eine unzumutbare Einschränkung der persönlichen Lebensführung des Mieters darstellen würde. Dem Mieter steht es daher grundsätzlich frei, innerhalb der gemieteten Räume zu rauchen, solange dies nicht zu übermäßigen Belastungen des Mietobjekts führt.
2. Besenreine Rückgabe und die Grenzen der Reinigungspflichten
Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung „besenrein“ zurückzugeben. Nach der Rechtsprechung des BGH umfasst diese Pflicht jedoch nur die Beseitigung grober Verschmutzungen, nicht jedoch von Nikotinablagerungen an Fenstern, Wänden oder Decken. Das bedeutet, dass der Mieter nicht verpflichtet ist, Nikotinrückstände zu entfernen, es sei denn, es existiert eine wirksame, individuelle Vereinbarung im Mietvertrag.
Es wird regelmäßig argumentiert, dass normale Gebrauchsspuren (wie Verfärbungen der Wände durch Rauchen) als Teil des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache anzusehen sind. Daher haftet der Mieter nicht für die Kosten der Renovierung, es sei denn, die Verschmutzung geht über das übliche Maß hinaus. Eine wirksame Renovierungsklausel im Mietvertrag kann den Mieter aber verpflichten, die Wände bei Auszug neu zu streichen.
3. Wann ist der vertragsgemäße Gebrauch überschritten?
Das Rauchen in der Mietwohnung kann jedoch unter bestimmten Umständen die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs überschreiten. Dies ist der Fall, wenn durch exzessives Rauchen die Bausubstanz der Wohnung nachhaltig geschädigt wird. Eine solche Schädigung liegt insbesondere dann vor, wenn Teer- und Nikotinrückstände so stark in Putz oder Tapeten eindringen, dass ein einfacher Anstrich nicht mehr ausreicht und der Putz erneuert werden muss. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, den Mieter auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.
Ein bekannter Fall (NZM 2015, 520) zeigt, dass in Extremfällen – insbesondere nach langer Mietdauer – eine erhebliche Belastung der Raumluft auftreten kann. Dies kann dazu führen, dass nicht nur eine Renovierung, sondern eine grundlegende Sanierung erforderlich wird. Nach der neuesten Rechtsprechung können Vermieter daher in solchen Situationen Schadensersatz verlangen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Kosten für das Entfernen von Tapeten, das Abtragen des Putzes sowie das Neuverputzen der Wände unter Umständen dem Mieter auferlegt werden können.
4. Rechte der Mitmieter: Unterlassungsansprüche bei Beeinträchtigungen
Ein weiterer Aspekt betrifft die Rechte der Mitmieter. Grundsätzlich dürfen Mieter in ihrer eigenen Wohnung rauchen. Wenn der Rauch jedoch über Fenster, Türspalten oder Lüftungsschächte in benachbarte Wohnungen eindringt und die Mitmieter stört, kann dies Unterlassungsansprüche der Nachbarn auslösen. Dies gilt besonders bei starkem Zigarettenrauch, der in angrenzenden Wohnungen zu Geruchsbelästigungen führt.
Die Gerichte legen dabei einen strengen Maßstab an. Eine unerhebliche Geruchsbelästigung ist hinzunehmen, während eine erhebliche Belastung zu einer Einschränkung der Nutzung der Nachbarwohnung führen kann. Das Amtsgericht Düsseldorf entschied in einem Fall, dass ein Mieter verpflichtet werden kann, das Rauchen an einem bestimmten Fenster einzustellen, wenn der Rauch regelmäßig in die Nachbarwohnung zieht.
5. Fazit: Rechte, Pflichten und Handlungsempfehlungen
Das Rauchen in der Mietwohnung ist grundsätzlich erlaubt, solange keine ausdrückliche vertragliche Regelung es einschränkt. Mieter sind auch nicht verpflichtet, die durch das Rauchen entstandenen Verfärbungen an Wänden, Decken oder Fenstern zu beseitigen, es sei denn, eine wirksame Renovierungsklausel verpflichtet sie dazu. Lediglich grobe Verschmutzungen, die über das normale Maß hinausgehen, müssen im Rahmen der „besenreinen“ Rückgabe beseitigt werden.
Eine Grenze ist jedoch erreicht, wenn durch exzessives Rauchen die Bausubstanz der Wohnung geschädigt wird. In diesen Fällen kann der Vermieter Schadensersatz fordern. Vermieter können zudem Unterlassungsansprüche geltend machen, wenn der Rauch von einer Mietwohnung in andere Wohnungen dringt und die Mitmieter unzumutbar belästigt.
Handlungsempfehlung für Mieter:
- Überprüfen Sie den Mietvertrag auf wirksame Regelungen zum Rauchen.
- Vermeiden Sie starkes Rauchen in der Nähe von Lüftungsöffnungen oder offenen Fenstern.
Handlungsempfehlung für Vermieter:
- Nutzen Sie individuell vereinbarte Klauseln im Mietvertrag, um das Rauchen in der Wohnung einzuschränken.
- Dokumentieren Sie erhebliche Rauchschäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen.
- Ziehen Sie im Streitfall rechtlichen Rat hinzu, um Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen durchzusetzen.
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Aufklärungsschreiben zur Vorsicht bei der unkritischen Nutzung von Künstlicher Intelligenz (AI) in der Rechtsberatung – Wichtige Hinweise für Vermieter
Unterschiedliche Auskünfte aus Internetrecherchen führen nach unseren Beratungserfahrungen nicht selten eher zu Verunsicherung. Das Mietrecht ist ein äußerst komplexer Rechtsbereich, der sich nicht nur durch Bundesgesetze wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), sondern auch durch regionale Besonderheiten, prozessrechtliche Vorgaben und steuerrechtliche Regelungen auszeichnet. Daher ist es ratsam, sich bei Fragen zur Gestaltung von Mietverträgen oder Mieterhöhungen auf fundierte rechtliche Beratung zu stützen, um Missverständnisse und potenzielle Fehler zu vermeiden. In diesem Schreiben möchten wir Sie auf die wichtigsten Risiken aufmerksam machen, um Sie vor möglichen Fehlentscheidungen, Haftungsproblemen und unerwarteten Konsequenzen zu schützen.
1. Fehlende Rechtssicherheit – AI ersetzt keinen qualifizierten Anwalt
Viele AI-Systeme analysieren Gesetze, Gerichtsurteile und Vertragsklauseln. Dies mag im ersten Moment hilfreich erscheinen, doch das Mietrecht ist nicht statisch. Neue Urteile, Gesetzesänderungen und regionale Unterschiede sind wesentliche Faktoren, die AI-gestützte Systeme regelmäßig nicht berücksichtigen.
Die meisten AI-Modelle basieren auf historischen Daten, die veraltet sein können. Besonders bei Eigenbedarfskündigungen, Betriebskostenabrechnungen und Mieterhöhungen sind jedoch aktuelle Rechtsentwicklungen entscheidend. Ein menschlicher Berater kann die individuelle Situation berücksichtigen und taktische Empfehlungen aussprechen, etwa ob ein Vergleich sinnvoll wäre. AI ist dazu nicht in der Lage, da sie keine "weichen Faktoren" (wie soziale Härtefälle) erkennen oder berücksichtigen kann.
Risiko: Entscheidungen auf Grundlage einer veralteten oder unvollständigen Rechtsanalyse können zu fehlerhaften Maßnahmen führen. Wird beispielsweise eine Kündigung auf Grundlage falscher AI-Empfehlungen ausgesprochen, können Mieter erfolgreich dagegen vorgehen – mit finanziellen und zeitlichen Konsequenzen für den Vermieter.
2. Unklare Haftung bei Fehlentscheidungen – Wer trägt den Schaden?
Im Gegensatz zu Rechtsanwälten und Verbänden, die über eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert sind, haben Sie bei einer falschen Empfehlung durch eine AI keinen Anspruch auf Schadensersatz. Wer haftet, wenn die AI Ihnen zu einer unrechtmäßigen Kündigung rät oder die Betriebskostenabrechnung fehlerhaft erstellt?
- Verantwortung des Entwicklers der AI: Entwickler haften nur in seltenen Fällen, da sie in der Regel ausschließen, für die Genauigkeit der Empfehlungen verantwortlich zu sein.
- Verantwortung des Plattformanbieters: Auch Anbieter von AI-Plattformen schließen in ihren AGB die Haftung oft aus.
- Verantwortung des Vermieters: Am Ende haften Sie selbst. Denn wenn ein Mieter klagt und Recht bekommt, sind Sie als Vermieter der "Verantwortliche".
Praxisbeispiel: Ein Vermieter verwendet eine AI-Software zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung. Die Software wendet jedoch den falschen Umlageschlüssel an, da dieser nicht auf die spezielle Regelung im Mietvertrag angepasst wurde. Der Mieter ficht die Abrechnung an, und der Vermieter muss eine neue, kostenpflichtige Abrechnung erstellen und gegebenenfalls Anwaltskosten tragen. Erfolgt die Abrechnung zu spät, verliert der Vermieter seinen Anspruch auf Kostenerstattung des jeweiligen Abrechnungsjahres.
3. Keine Berücksichtigung individueller Besonderheiten – Jeder Fall ist einzigartig
Das Mietrecht kennt viele Ausnahmen und Abwägungsentscheidungen. Eine Eigenbedarfskündigung, die aus rein rechtlicher Sicht gerechtfertigt sein mag, kann dennoch unwirksam sein, wenn sie für den Mieter eine unzumutbare soziale Härte darstellt.
Künstliche Intelligenz erkennt solche sozialen Besonderheiten nicht automatisch, sondern agiert rein formal nach "Schema F". Die individuelle Wohnsituation der Mieter, etwa das Alter, die Gesundheit oder schulpflichtige Kinder, bleiben bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Kündigung häufig unberücksichtigt. Ein erfahrener Jurist hingegen wird genau diese weichen Faktoren einbeziehen und taktische Lösungen anbieten.
Risiko: Ein fehlgeschlagener Kündigungsversuch bedeutet, dass der Mieter weiterhin in der Wohnung bleibt, und der Vermieter verliert wertvolle Zeit. Das Risiko, einen rechtlich zweifelhaften Prozess zu führen, ist sehr viel höher, wenn keine individuelle Beratung stattfindet.
4. Datenschutzrisiken – Wer sieht Ihre Daten?
Ein weiterer Aspekt betrifft den Schutz Ihrer sensiblen Daten. Vermieter, die AI-Systeme nutzen, müssen bedenken, dass alle Informationen, die in die Plattform eingegeben werden, dort gespeichert und möglicherweise weiterverarbeitet werden. Verträge, persönliche Daten der Mieter und vertrauliche Informationen zu finanziellen Angelegenheiten werden häufig auf Servern gespeichert, auf die Dritte möglicherweise Zugriff haben.
Prüfen Sie also sehr genau, wo Ihre Daten gespeichert werden! Befinden sich die Server in der EU oder in einem Drittland? Welche Datenschutzrichtlinien gelten? Eine unvorsichtige Nutzung von AI-Systemen kann zur unbewussten Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) führen – mit potenziellen Bußgeldern.
5. Fehlender wirtschaftlicher Schutz – AI bietet keine Übernahme von Kosten
Ein oft übersehener Vorteil einer Mitgliedschaft in einem der zahlreichen Verbände oder der Beauftragung eines Rechtsanwalts besteht in der finanziellen Absicherung im Falle von Rechtsstreitigkeiten oder Forderungsbeitreibungen.
AI-Systeme übernehmen keine Prozesskosten, keine Gerichtskosten und keine Inkassokosten. Sie bieten lediglich rechtliche Informationen, während Sie als Vermieter bei einem Rechtsstreit auf den gesamten Kosten sitzen bleiben.
Vermieterschutzvereine oder anwaltliche Vertretungen hingegen bieten Ihnen die Möglichkeit, bestimmte Kosten zu vermeiden oder abzufedern:
- Übernahme der Anwaltskosten bei Klagen gegen Mieter – Wenn der Mieter Widerspruch gegen eine Kündigung einlegt, übernehmen manche Vermieterschutzvereine zum Teil die Kosten für die gerichtliche Auseinandersetzung.
- Übernahme der Kosten bei Forderungsbeitreibungen – Bleiben Mieter mit Mietzahlungen im Rückstand, werden Inkassokosten, Mahngebühren und sogar Rechtsanwaltskosten im gerichtlichen Mahnverfahren getragen.
- Reduktion des finanziellen Risikos bei Prozessverlust – Verliert der Vermieter einen Prozess, bleiben die Gerichtskosten an ihm hängen. Eine anwaltliche Vertretung bietet Ihnen eine bessere Einschätzung der Erfolgsaussichten, sodass derartige Risiken reduziert werden.
AI-gestützte Beratungssysteme bieten keinerlei wirtschaftlichen Schutz. Selbst wenn Sie aufgrund einer falschen Empfehlung handeln, haften Sie allein. Es gibt keine Möglichkeit, Kosten zurückzufordern, und die Plattformen übernehmen keine Verantwortung.
Fazit: Nutzen Sie Künstliche Intelligenz mit Vorsicht
Künstliche Intelligenz kann bei richtiger Fragestellung als Ergänzung zur herkömmlichen Rechtsberatung nützlich sein, beispielsweise als Unterstützung bei der ersten Einschätzung einer Kündigung oder der Erstellung einer Betriebskostenabrechnung. Doch sie sollte niemals die Rolle eines qualifizierten Juristen oder Vermieterschutzvereins einnehmen.
Die Risiken sind erheblich:
- Fehlende Rechtssicherheit – Gesetze ändern sich, und Einzelfälle sind oft komplexer als von einer AI erkannt.
- Unklare Haftung – Niemand haftet für die Fehler der AI, und Sie als Vermieter tragen das finanzielle Risiko.
- Kein wirtschaftlicher Schutz – Keine Übernahme der Anwalts-, Inkasso- oder Prozesskosten.
- Fehlende Menschlichkeit – AI erkennt soziale Härtefälle oder taktische Spielräume nicht.
- Datenschutzrisiken – Ihre Daten sind oft auf fremden Servern gespeichert und nicht immer geschützt.
Unsere Empfehlung an Sie
- Verwenden Sie AI nur als unterstützendes Instrument, aber niemals als alleinige Rechtsquelle.
- Konsultieren Sie im Zweifel einen Vermieterschutzverein oder Rechtsanwalt, insbesondere bei heiklen Fragen wie Kündigungen, Mieterhöhungen oder Forderungsbeitreibungen.
- Vertrauen Sie auf persönliche Beratung – Ein menschlicher Berater erkennt die Details Ihres Falles, die eine AI niemals erfassen kann.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Nutzung moderner Technologien im Bereich der Vermietung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Vermieterschutzverein Deutschland e.V.
Die Vermietung einer Immobilie bedeutet, Verantwortung zu übernehmen – nicht nur für die Immobilie selbst, sondern auch für eine vertrauensvolle Beziehung zu den Mietern. Eine Bonitätsauskunft bietet hier eine wertvolle Entscheidungsgrundlage.
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Vermieterschutzverein Deutschland e.V.
1. Was bringt mir eine langfristige Mitgliedschaft im Verein?
Eine langfristige Mitgliedschaft bietet Ihnen nicht nur kontinuierlichen Zugang zu professioneller Beratung, sondern ermöglicht auch den Aufbau von Anwartschaften auf die Übernahme von Anwaltskosten in gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten. Das bedeutet, dass der Verein – unter bestimmten Voraussetzungen – die Kosten für anwaltliche Unterstützung im Rechtsstreit übernimmt. Dies schafft zusätzliche finanzielle Sicherheit und reduziert das persönliche Kostenrisiko.
2. Wie funktioniert die Übernahme der Anwaltskosten?
Die Übernahme der Anwaltskosten erfolgt nach einem klaren und transparenten Prinzip. Um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Längerfristige Mitgliedschaft: Eine gewisse Mindestdauer der Mitgliedschaft ist erforderlich, damit die Anwartschaft auf Anwaltskostenübernahme entsteht.
- Beauftragung eines Vertragsanwalts: Die Beauftragung muss über einen der mit dem Verein kooperierenden Vertragsanwälte erfolgen, um eine professionelle und abgestimmte Bearbeitung des Falls sicherzustellen.
- Erfolgsaussicht: Der Verein prüft, ob der Fall ausreichende Erfolgsaussichten hat. Dies dient der Vermeidung unnötiger Prozesse und schützt die Interessen aller Mitglieder.
3. Welche Vorteile habe ich, wenn ich von Anfang an Mitglied bleibe?
Je länger Sie Mitglied sind, desto stärker profitieren Sie von den Leistungen des Vereins. Eine langfristige Mitgliedschaft bietet Ihnen folgende Vorteile:
- Aufbau von Anwartschaften: Mit der Zeit wächst Ihr Anspruch auf die Übernahme von Anwaltskosten.
- Zugriff auf qualifizierte Rechtsberatung: Von der ersten Minute an können Sie auf die Beratung und Unterstützung des Vereins zählen.
- Planungssicherheit: Mit einer langfristigen Mitgliedschaft sichern Sie sich finanzielle und rechtliche Unterstützung für künftige Konflikte, die sich als Vermieter oft unvorhergesehen ergeben.
4. Wie stärkt eine starke Mitgliedergemeinschaft die Position der Vermieter?
Je mehr Vermieter sich zusammenschließen, desto größer wird der Einfluss des Vereins. Eine starke Mitgliedergemeinschaft bietet zahlreiche Vorteile:
- Größere Verhandlungsmacht: Der Verein kann bei Verhandlungen mit Behörden, Politik und relevanten Partnern die Interessen der Vermieter wirksamer vertreten.
- Erweiterung der Leistungen: Mit einer wachsenden Mitgliederzahl können zusätzliche Services und Leistungen angeboten werden, die den Bedürfnissen der Vermieter entsprechen.
- Bessere Durchsetzung von Vermieterrechten: Der Verein kann sich durch die größere Anzahl an Mitgliedern in politischen und rechtlichen Belangen besser positionieren und gezielt Einfluss nehmen.
5. Was passiert, wenn ich kurzfristig kündige?
Eine kurzfristige Kündigung führt dazu, dass Sie wichtige Vorteile der Mitgliedschaft verlieren, darunter den Zugriff auf den Anwartschaftsbonus zur Übernahme von Anwaltskosten. Da sich diese Leistung über die Dauer der Mitgliedschaft aufbaut, lohnt sich eine langfristige Bindung. Kurzfristige Kündigungen verhindern den Aufbau dieser Anwartschaften und könnten dazu führen, dass Sie auf mögliche Prozesskosten später selbst sitzen bleiben.
6. Warum ist die Nutzung von Vertragsanwälten erforderlich?
Die Nutzung von Vertragsanwälten stellt sicher, dass die Interessen der Mitglieder optimal vertreten werden. Vertragsanwälte sind mit den Abläufen des Vereins vertraut, was zu einer effizienteren Bearbeitung der Fälle führt. Dies reduziert Verzögerungen und ermöglicht eine bessere Beurteilung der Erfolgsaussichten. So profitieren alle Mitglieder von einem geregelten und nachvollziehbaren System.
7. Kann ich meine Mitgliedschaft aktiv zur Stärkung der Vermieterrechte beitragen?
Ja, absolut. Jede Mitgliedschaft zählt! Je größer die Gemeinschaft der Vermieter wird, desto größer ist auch der Einfluss des Vereins in der öffentlichen Wahrnehmung und in politischen Entscheidungsprozessen. Sie leisten durch Ihre Mitgliedschaft einen Beitrag zur Stärkung der Rechte von Vermietern in Deutschland.
Gemeinsam lassen sich mehr Rechte durchsetzen, zusätzliche Leistungen anbieten und wirtschaftliche Vorteile erzielen. Der Verein kann mit einer starken Mitgliederbasis mehr Themen auf die Agenda bringen und die Interessen der Vermieter in der Öffentlichkeit, gegenüber Behörden und vor Gericht schlagkräftiger vertreten.
8. Was unterscheidet diese Mitgliedschaft von einer Rechtsschutzversicherung?
Eine Mitgliedschaft im Verein bietet mehr als nur eine reine Kostenübernahme. Im Gegensatz zur klassischen Rechtsschutzversicherung bietet der Verein:
- Individuelle Beratung: Vor der gerichtlichen Auseinandersetzung steht die Beratung durch Experten.
- Prüfung der Erfolgsaussichten: Der Verein prüft die Erfolgsaussicht, bevor ein Prozess begonnen wird, was unnötige Kosten spart.
- Gemeinschaftliches Engagement: Anders als bei Versicherungen profitieren alle Mitglieder von der wachsenden Stärke der Gemeinschaft. Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel nur die Prozesskosten, während der Verein präventiv unterstützt und gezielt Interessen der Vermieter vertritt.
9. Welche weiteren Vorteile bietet die nachhaltige Mitgliedschaft?
Neben der Übernahme von Anwaltskosten und der Vertretung der Interessen von Vermietern bietet der Verein weitere Vorteile, darunter:
- Schnelle und kompetente Beratung: Ob es um Eigenbedarfskündigungen, Betriebskostenabrechnungen oder Mietmängel geht – der Verein steht beratend zur Seite.
- Dokumentvorlagen und Formulierungshilfen: Mitglieder erhalten Vorlagen für Anschreiben, Kündigungen oder Mieterhöhungen, die rechtlich geprüft sind.
- Individuelle Lösungen bei besonderen Anliegen: Komplexe Fälle werden durch erfahrene Experten des Vereins individuell bewertet.
10. Welche Leistungen werden mit zunehmender Mitgliederzahl ausgebaut?
Je mehr Mitglieder den Verein unterstützen, desto mehr Leistungen können für die gesamte Gemeinschaft angeboten werden. Dies könnte die Einführung zusätzlicher Serviceleistungen wie:
- Erweiterte Unterstützung bei Mietstreitigkeiten: Mehr personelle Ressourcen ermöglichen eine schnellere Bearbeitung von Anfragen.
- Zugang zu weiteren Dokumenten und Vorlagen: Neue Vorlagen für rechtssichere Schreiben und Formulare werden entwickelt.
- Verstärkung der politischen Einflussnahme: Mit mehr Mitgliedern kann der Verein in politischen Diskussionen und Gesetzgebungsverfahren eine stärkere Stimme einnehmen.
11. Fazit – Warum lohnt sich eine nachhaltige Mitgliedschaft?
Eine nachhaltige Mitgliedschaft im Verein bietet viele Vorteile, die über eine klassische Rechtsberatung hinausgehen. Neben der Absicherung durch die Übernahme von Anwaltskosten stärkt die Mitgliedschaft die gesamte Vermietergemeinschaft. Jeder Einzelne profitiert von den kollektiven Ressourcen, der wachsenden Verhandlungsmacht und dem Einfluss des Vereins auf rechtliche und politische Entscheidungen.
Langfristig bedeutet das:
- Mehr Sicherheit bei unerwarteten rechtlichen Konflikten.
- Geringeres Kostenrisiko dank der Möglichkeit der Kostenübernahme für anwaltliche Unterstützung.
- Stärkere Position der Vermieter in Deutschland, da jeder neue Vermieter die Gemeinschaft stärkt.
Eine nachhaltige Mitgliedschaft ist also mehr als nur eine Absicherung – sie ist ein Beitrag zur Stärkung der gesamten Vermietergemeinschaft. Wer mitmacht, sichert sich nicht nur rechtlich ab, sondern gestaltet die Zukunft der Vermieterschaft aktiv mit.
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Wie kann ich eine Bonitätsauskunft anfordern?
Senden Sie eine E-Mail an info@vermieterschutzverein-deutschland.de mit Ihrem Anliegen. Sie erhalten auf Ihre Anfrage ein Formular, per E-Mail als Pdf.-Datei, welches dem Mietinteressent zum sorgfältigen leserlichen Ausfüllen vorgelegt wird.
Was mache ich mit dem Formular?
Das Formular sollte:
- vollständig ausgefüllt,
- gut leserlich, und
- vom Mietinteressenten unterschrieben sein.
Zusätzlich ist es wichtig, dass Sie den Nachweis eines berechtigten Anlasses gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erbringen. Dieser Anlass kann beispielsweise die Vermietung eines Objekts an den Mietinteressenten sein (im Formular an der dafür vorgesehenen Stelle vermerken).
Senden Sie das ausgefüllte Formular im PDF-Format per E-Mail zurück.
Wie schnell wird die Auskunft bearbeitet?
Nach Eingang des korrekt ausgefüllten Formulars wird Ihre Anfrage in der Regel innerhalb von 24 Stunden (Werktag) bearbeitet.
Welche Informationen enthält die Bonitätsauskunft?
Die Bonitätsauskunft gibt Ihnen Einblick in die finanzielle Zuverlässigkeit des Mietinteressenten und hilft, das Risiko eines möglichen Zahlungsausfalls einzuschätzen. Sie erhalten Ausdruck im Stiele eines "Ampelmodells".
Wie kann ich bei Rückfragen Kontakt aufnehmen?
Für Rückfragen senden Sie bitte eine E-Mail an info@vermieterschutzverein-deutschland.de.
Die Information über die Bonität des potentiellen Mieters soll helfen Mietausfall zu reduzieren. Wir freuen uns Sie zu unterstützen.
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